Grundvoraussetzungen für Ihre Sicherheit

Gerade im touristischen Sektor ist es Frankreich/Guadeloupe wichtig, dass ein QUALIFIZIERUNGSNACHWEIS und BESCHÄFTIGUNGSNACHWEIS für eine touristische Tätigkeit vorhanden sein muss (Qualifizierungsnachweise betreffen z.B. die Bereiche beruflicher Aus- / Weiterbildung sowie entsprechende Tätigkeitsnachweise aus einem EU-Land). Sind diese Nachweise schliesslich erbracht und geprüft gelten weiterrhin folgende Bestimmungen.

Welche touristische Leistungen Gewerbetreibende durchführen oder anbieten dürfen, ist laut dem Code du tourisme – Article L211 – …Legifrance gesetzlich geregelt. Grundvoraussetzung hierfür ist die Eintragungspflicht in das Gewerberegister, mittels üblicher Gewerbeanmeldung. Erst mit erfolgreicher Anmeldung erhält man anschliessend die sogenannte SIRET-NR. Die Offenlegung dieser Nummer ist dementsprechend auf allen Dokumenten Pflicht. Ebenso auf der Website, im Impressum des Unternehmens, muss sie letztendlich deutlich erkennbar sein!

Jeder rechtschaffene Unternehmer muss sich mit dieser SIRET-NR. in einem öffentlich einsehbarem Register, der INSEE eintragen lassen und erhält mit der Eintragung die dementsprechende Registrierungsnummer: NAF mit einer Codeziffer.

WER DARF EIGENTLICH WAS?

Es gilt zu unterscheiden ob ein Unternehmen ein Tourangebot durchführt / begleitet, oder ob es diese oder sonstige Leistungen nur vermittelt!

Achtung:
Wer mehr als touristische Einzelleistungen anbietet, für den ist die Eintragung in das gesonderte Register für Reisebüro/-Agenturen, deren Tätigkeitshauptmerkmal auf Vermittlungen von touristischen Dienstleistungen besteht, mit allen gesetzliche Regelungen vorgeschrieben! Hier gelten zusätzlich besonders hohe Auflagen, wie z.B. Bankbürgschaften, Versicherungen, und Kapitalnachweise im fünfstelligen Bereich (!), zur Absicherung des Unternehmens und zum Schutz des Kunden bei eventuellen Insolvenzen. Der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung ist ebenso Pflicht!

Das besondere ist aber, dass mit dieser Form des Gewerbes – wie der Name schon impliziert – nur Angebote vermittelt werden dürfen! Touren oder Tourbegleitungen dürfen nicht durchgeführt werden! Wenn ein Unternehmen dagegen verstößt und keinen bestimmtem Code NAF (der sich auf eine touristische Einzelleistung bezieht) nachweisen kann, handelt es illegal und macht sich strafbar!

Sie als Kunde haben im Schadensfall keinerlei Versicherungsschutz!

WELCHE DOKUMENTE MUSS DER VERANSTALTER VORLEGEN KÖNNEN?

Bei jeder Tour müssen folgende Dokumente vorliegen und für Kunden oder bei polizeilichen Kontrollen einsehbar sein.

  • Die Versicherungsbescheinigung des Versicherers (Groupama) aktuellen Datums. Durch die jährliche Aktualisierung gilt diese als Nachweis der bezahlten Beiträge/Prämien.
  • Gewerbeerlaubnis (Extrait Kbis) mit aktuellem Datum. Sie wird alle 3 Monate neu ausgestellt! Ist das Datum älter als 3 Monate, liegt keine Gewerbe-Erlaubnis mehr vor!
  • Qualifizierungsbescheinigung der beruflichen Tätigkeit in deutscher, sowie in französischer Sprache (von offizieller Stelle übersetzte Version).
  • Anmeldebestätigungen der Mitarbeiter – Sozialversicherungsnachweise mit Sozialversicherungs- und Anmeldenummer

WORAUF SIE BEIM TRANSPORTUNTERNEHMEN IHRER TOUR ACHTEN SOLLTEN!

Jedes Transportunternehmen muss zur Personenbeförderung bei einer Tour, alle gesetzlichen Bestimmungen / Versicherungspflichten erfüllen. Beförderungsmittel, egal ob Busse, Kleinbusse oder Pkw’s müssen technisch durch den französischen TÜV abgenommen worden sein und durch die Präfektur in Guadeloupe als Bus- / Reiseunternehmen, nach dem Personenbeförderungsgesetz, für den Personentransport registriert sein (Ähnlich dem P-Schein in Deutschland).

Die Registriernummer ist an der Frontscheibe, in einem kleinen Schild (10 cm x 10 cm) sichtbar anzubringen. Ohne diese Registrierung, egal ob es sich um ein großes oder ein kleines Fahrzeug (selbst Pkw’s mit 3 Personen) handelt, machen sich Veranstalter sowie Transportunternehmen strafbar. Die Fahrgäste haben keinerlei Versicherungsschutz!

Frankreich ist es wichtig, dass alles getan wird um die Sicherheit der Touristen auf Guadeloupe zu gewährleisten. Daher werden immer wieder Kontrollen an typischen Touristenstops oder auf Landstraßen durchgeführt, um schwarzen Schafen das Handwerk zu legen.

Touristen wird in Folge solch einer Kontrolle, zu Ihrer eigenen Sicherheit, die Weiterfahrt mit nicht ordentlich registrierten Unternehmen untersagt. Oftmals endet der Ausflug mit Hoffnung auf ein Taxi und selbst zu tragenden Kosten für die Rückfahrt!

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:

https://www.economie.gouv.fr/dgccrf/droits-des-passagers-dans-transport-par-autobus-et-autocar

https://soep-online.de/assets/files/Fahrgastrechte-Fernbus/EU_VO_181-2011.pdf

https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000030978561&categorieLien=id